Herzlich willkommen bei Kanzlei Betz!

Spezialisierte Beratung aus einer Hand und von einem Ansprechpartner:
Rechtsanwältin & Steuerberaterin & Fachanwältin für Steuerrecht & Diplom-Juristin Betz. Ich bin bundesweit tätig und vorwiegend in folgenden beiden Bereichen tätig:

Grunderwerbsteuer

 

Bei anspruchsvollen Einspruchs- und Klageverfahren wegen Grunderwerbsteuer sind Sie bei mir richtig. Zum 1.7.2021 wurde das Grunderwerbsteuerrecht verschärft; seither unterfallen immer mehr Rechtsgeschäfte, die den Kauf bzw. die Abtretung von Anteilen an grundbesitzenden OHGs, KGs, GbRs und GmbHs betreffen (sog. share deals), der Grunderwerbsteuer. Zahlreiche Rechtsfragen sind in diesem Bereich (trotz mehrfacher Erlasse der Finanzverwaltung) noch nicht gelöst, so dass dieses Rechtsgebiet besonders streitanfällig ist. Durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 (MoPeG) fallen zwangsläufig weitere enorme Verschärfungen im Grunderwerbsteuerrecht an. Dieses spannende Rechtsgebiet ist eines meiner bevorzugten Tätigkeitsbereiche.

Ich vertrete Sie vor allen Finanzämtern bundesweit und vor allen deutschen Finanzgerichten. Bei meinen Steuerberaterkollegen vor Ort bin ich seit langem als ›Expertin für knifflige Steuerrechtsfragen‹ bekannt. Für Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare verfasse ich regelmäßig Steuerrechtsgutachten zu aktuellen, umstrittenen Spezialfragen zum Grunderwerbsteuerrecht, sowie auch zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Ertragsteuer- und Umwandlungssteuerrecht.

Selbstanzeige

Bundesweit berate ich Sie persönlich und vertraulich über die Vorteile und Nachteile einer Selbstanzeige in Ihrer konkreten beruflichen und privaten Situation. In bestimmten Sachverhaltskonstellationen muss auch von der Abgabe einer Selbstanzeige abgeraten werden. Eine wirksame Selbstanzeige wirkt als sog. persönlicher Strafaufhebungsgrund und hebt somit die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung auf. Ich gebe die Selbstanzeige für Sie ab und vertrete Sie im anschließenden Selbstanzeigeverfahren.

Im Anschluss an eine Selbstanzeige leitet die Finanzbehörde ein Steuerstrafverfahren ein, um die rechtliche Wirksamkeit der Selbstanzeige zu überprüfen. Mit anderen Worten: es wird geprüft, ob bei der Selbstanzeige ›alles richtig gemacht‹ wurde. Wenn die Behörde feststellt: ja, im konkreten Fall sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, stellt sie das Strafverfahren wieder ein.

Die Erfolgsquote der von mir bis heute gefertigten Selbstanzeigen beträgt 100%.

Da ich seit vielen Jahren als Steuerstrafverteidigerin in Steuerstrafverfahren tätig bin, verfüge ich auch im Selbstanzeigeüberprüfungsverfahren, welches ein Steuerstrafverfahren ist, über die nötige Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu vertreten.

Gerade bei einer Selbstanzeige profitieren Sie besonders davon, dass ich die zwei Berufe ausübe, die Sie benötigen, um optimal beraten und vertreten zu sein: Rechtsanwalt & Steuerberater. Lesen Sie gerne meine Erstinformation im Menü unter ›Info zur Selbstanzeige‹.

Übrigens:

Nach dem Tod eines Familienangehörigen stehen immer wieder die Erben vor der Frage, wie sie damit umgehen sollen, dass der Erblasser bzw. die Erblasserin manche Einnahmen nicht versteuert hat. Hierzu empfehle ich Ihnen die Lektüre des Menüpunkts ›Wissenswertes: Sie haben geerbt? Das müssen Sie wissen‹.

Seit 25 Jahren

spezialisierte Rechts- und Steuerberatung an den Schnittstellen von Steuern & Recht.

Meine Spezialisierung auf die Schnittmengen von Steuern und Recht ist selten. Seit fünfundzwanzig Jahren setze ich mich gerichtlich und außergerichtlich für meine Mandanten ein. Spezialisierte Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand und von einem Ansprechpartner.

Anfragen erbitte ich ausschließlich per E-Mail an anfrage (at) kanzlei-betz de - Verbindlichen Dank!

Sie wollen wissen, was mich sonst noch auszeichnet? Schauen Sie doch mal zum Menüpunkt ›Qualität durch Fortbildung‹! Bei mir sind

Steuern und Recht optimal verzahnt.